Eine Demenzerkrankung verläuft schleichend. Oft merken die Betroffenen es selbst nicht einmal. Die Anzeichen sind schleichend und subtil. Manchmal vergisst man, wo man das Auto geparkt hat, man vergisst, den Herd auszuschalten oder die Kerze auszublasen, bevor man schlafen geht. Viele Demenzkranke müssen auch ihre Immobilien verkaufen, um im aufgrund ihrer Krankheit Geld für notwendige Behandlungen und Pflege zu haben. Wenn der Demenzkranke noch geschäftsfähig ist, ist es sinnvoll, notwendige Immobiliengeschäfte schnellstmöglich im Beisein von Vertrauenspersonen zu erledigen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Fakten
Ohne eine Vollmacht kann man die Immobilie einer dementen Person, die nicht mehr geschäftsfähig ist, nicht verkaufen. Das ist deshalb so, dass sich niemand illegal und gegen den Willen der kranken Person bereichern kann. Derartige Versuche sind gar nicht so selten der Fall, wie man meint. Eine demenzkranke Person ist für viele Angehörige eine große Belastung. Daher ist es oft sinnvoll, wenn man für die Veräußerung einen außenstehenden Makler, beispielsweise von Baufinanzierung Köln, beauftragt. Dieser kann sich um alles, was den Verkauf betrifft, kümmern und nimmt den Angehörigen die Arbeit ab.
Generell hat ein guter Makler Erfahrung auf dem Gebiet von Immobilienverkäufen aus Krankheitsgründen. Er verfügt über eine entsprechende psychologische Ausbildung und weiß aber auch aufgrund seiner Erfahrung am Immobilienmarkt einen guten und für alle einen fairen Preis zu erzielen.
Für eine Schenkung wird ein notarieller Vertrag benötigt. Es ist nicht möglich, wenn der Demenzkranke eine mündliche Schenkung ausspricht. Die Schenkungsurkunde muss von einem Notar beglaubigt werden. Man möchte schließlich gewährleisten, dass die Schenkung der Wille des Kranken ist und er noch geschäftsfähig und im Besitz seiner geistigen Kräfte ist.
Ablauf eines Immobilienverkaufs bei einer bekannten Demenzerkrankung
Häufig muss man aufgrund einer Demenzerkrankung eine Immobilie verkaufen, um die Kosten der Krankheit und die notwendige Pflege zu ermöglichen. Eine 24 h Betreuung ist teuer, ebenso der Umzug und der Aufenthalt im Pflegeheim. Um einen Verkauf tätigen zu können, braucht eine Vertrauensperson eine Vollmacht. Häufig sind es Angehörige mit einer Vollmacht, die sich darum kümmern oder es wird ein externer Makler beauftragt, sich der Sache anzunehmen. Der Demenzkranke kann sich so beruhigt um die eigene Gesundheit kümmern und das Leben noch bestmöglich genießen.
Fazit
Eine Demenzerkrankung kann sich auf die Immobiliengeschäfte auswirken. Daher ist es sinnvoll, seine Immobiliengeschäfte zu regeln, wenn man noch in Besitz seiner geistigen Kräfte ist und geschäftsfähig ist. Auf jeden Fall wird empfohlen, rechtzeitig eine Vollmacht für eine Vertrauensperson auszustellen, die notwendige Immobiliengeschäfte in die Wege leiten kann oder diese selbst durchführen kann.
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