Wird irgendwann Demenz diagnostiziert und der Patient befindet sich irgendwann in dem Zustand, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung ein wichtiger Anhaltspunkt für die Entscheidung medizinischer Behandlungen sein. Sollte es keine Patientenverfügung geben, müssen Ärzte bei einer bevollmächtigten Person oder sogar bei einem gerichtlichen Betreuer Entscheidungen einholen.
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird der Wille des Patienten festgehalten für den Fall, dass dieser es irgendwann nicht mehr selbst äußern kann. Dieses Dokument muss nicht beim Notar beglaubigt werden. Die eigene Unterschrift reicht aus. Diese ist dann ab sofort gültig, kann jedoch jederzeit formlos geändert werden.
Eine Patientenverfügung online wird einfach und verständlich dargestellt, kann dort ausgefüllt und für später dann zu Hause hinterlegt werden.
Wie sieht es mit der Patientenverfügung bei Alzheimer aus?
Bei Patienten, die unter Alzheimer leiden, lassen die geistigen Fähigkeiten mit der Zeit immer mehr nach. Schleichend verschlechtern sich Symptome. Ganz typisch für diese Krankheit ist ein schlechteres Gedächtnis. Auch wird die Lernfähigkeit immer weniger. Die Persönlichkeit verändert sich. Zu beginn der Alzheimer ist der Patient noch in der Lage, ein selbstständiges Leben zu führen. Im fortgeschrittenen Stadium kann es sein, dass einfache Tätigkeiten wie Waschen oder Essen nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. In Deutschland gibt es etwa 1,4 Millionen Menschen, die unter Alzheimer leiden.
Zu Beginn der Krankheit sollte unbedingt eine Patientenverfügung ausgefüllt werden. Laut Gesetz ist es möglich, dass Erwachsene, die einwilligungsfähig Person sein, eine Patientenverfügung aufsetzen kann. Einwilligungsfähig ist, wer sich über die Entscheidungskonsequenzen bewusst ist.
Ist eine Patientenverfügung bei Alzheimerpatienten ratsam?
Die Patientenverfügung ist eine optimale Möglichkeit für den Alzheimerpatienten, seine Behandlungswünsche für die Zeit festzuhalten, wenn dieser sich selbst nicht mehr äußern kann. Für diese Patienten ist es sehr wichtig, ihren Willen ganz genau für mögliche Behandlungssituationen schriftlich festzuhalten. Dies kann auch mit der Patientenverfügung online getan werden. Auch der Hausarzt des Patienten kann bei der Erstellung unterstützend wirken.
Wenn ein Patient die Diagnose Alzheimer erhält, sollte so schnell es geht eine Patientenverfügung anvisiert werden. Gern kann auch der Patientenverfügung ein ärztliches Attest beigefügt werden, um die Einwilligungsfähigkeit zum Erstellungszeitraum der Patientenverfügung zu bescheinigen. Dies sollte eventuell einmal jährlich erneuert werden.
Was ist noch wichtig?
Alternativ oder als Ergänzung zur Patientenverfügung wäre noch eine Vorsorgevollmacht. Darin werden Personen benannte, die für den Patienten später entscheiden dürfen, falls es für ihn nicht mehr möglich ist. Wichtig ist, mit diesen Personen ein ausführliches Gespräch zu führen, in dem die Vorstellungen und Wünsche für später besprochen werden.
Für Patienten, die eine christliche Patientenverfügung wählen, müssen eine Vorstellung bezüglich der Alzheimererkrankung handschriftlich im Freitextfeld aufführen. Dies ist wichtig, da das Formular zum ankreuzen selbst keine Angaben in dieser Hinsicht erlaubt.
Wichtig ist, die Patientenverfügung so zeitig wie möglich zu erstellen, damit im Vorfeld alles geregelt ist.
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